Bildungskarenz: Alle Infos im Detail (Stand: 2024)

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Bildungskarenz in Österreich auf Basis der Gesetzeslage Juni 2024.

Allgemeines

 

Die Bildungskarenz in Österreich bietet für Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit einer bezahlten Weiterbildung im Zuge einer zeitlich begrenzten, beruflichen Freistellung.

Diese Form der Freistellung gibt die Chance, persönliche und berufliche Qualifikationen zu erwerben und gleichzeitig den Arbeitsplatz zu sichern.

Während der Bildungskarenz gibt es finanzielle Unterstützung in Form des Weiterbildungsgeldes, das dabei hilft, den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Bildungskarenz fördert somit nicht nur die berufliche Entwicklung, sondern stärkt auch die Fachkräfte und unterstützt lebenslanges Lernen in Österreich.

Voraussetzungen

 

Um eine Bildungskarenz in Österreich in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bestimmte Personengruppen: Die Bildungskarenz steht Angestellten, Arbeitnehmern, freien Dienstnehmern, Vertragsbediensteten und nicht-pragmatisierten Lehrern offen.
  • 6 Monate Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung: Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Vollzeit- oder Teilzeit-Beschäftigung über zumindest 6 Monate (die sog. Rahmenfrist) beim gleichen Arbeitgeber vorliegen.
  • Keine Versicherungslücke: Vor der Bildungskarenz und während der Rahmenfrist darf es keine Versicherungslücke geben.
  • Schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber: Die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers ist notwendig, um die Bildungskarenz zu starten. Diese Zustimmung muss auch die Dauer der Bildungskarenz beinhalten.
  • Anerkannte Weiterbildung während der Bildungskarenz: Während der Bildungskarenz muss eine vom AMS anerkannte Weiterbildung besucht werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Arbeitnehmer:innen die Bildungskarenz nutzen, um sich gezielt weiterzubilden und die beruflichen Perspektiven zu stärken.

Bestimmte Personengruppen

Die Bildungskarenz steht nur bestimmten Personengruppen offen. Wenn du zu einer dieser Gruppen zählst, kannst du die Bildungskarenz nutzen:

  • Angestellte / Arbeiter: Du kannst als Angestellter oder Arbeiter der Privatwirtschaft eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten in Anspruch nehmen.
  • Freie Dienstnehmer: Als freier Dienstnehmer bist du seit 2011 den Angestellten und Arbeitern gleichgestellt und kannst ebenfalls eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten beanspruchen.
  • Vertragsbedienstete: Wenn du als Vertragsbediensteter in öffentlich-rechtlichen Organisationen arbeitest, z. B. bei der Gemeinde, einer Stadt, dem Land oder dem Bund, kannst du ebenfalls eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten nutzen.
  • Nicht-pragmatisierte Lehrer: Auch Lehrer und Lehrerinnen haben die Möglichkeit, eine Bildungskarenz von bis zu 12 Monaten zu nutzen, vorausgesetzt, sie sind nicht pragmatisiert.

Info:
Zu den Personengruppen, die die Bildungskarenz nicht(!) in Anspruch nehmen können, zählen Selbstständige, Beamte, arbeitslose Personen und Personen, die Sozialhilfe (früher: Mindestsicherung) beziehen.

6 Monate Vollzeit- oder Teilzeit-Beschäftigung

Das Gesetz schreibt vor, dass vor Inanspruchnahme der Bildungskarenz eine 28-wöchige Arbeitslosenversicherung nachgewiesen werden muss. Dieser Zeitraum von 28 Wochen wird als Rahmenfrist bezeichnet. 28 Wochen entsprechen insgesamt 196 Tagen, also etwas mehr als 6 Monaten.

Als arbeitslosenversichert giltst du, sobald du mehr als geringfügig gearbeitet hast, das heißt bei einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.

Bist du arbeitslosenversichert, so bist du auch automatisch gesundheitsversichert.

Tipp:
Überprüfe ganz einfach und schnell, ob du die Voraussetzung erfüllst: Lade dir deinen Versicherungsdatenauszug auf meinesv.at herunter. Alternativ kannst du bei deiner Gesundheitsversicherung anrufen, deine SV-Nummer durchgeben und erfragen, ob du (vor dem Mutterschutz bzw. der Frühkarenz) bereits länger als 28 Wochen versichert warst.

Keine Versicherungslücke

Vor dem Beginn deiner Bildungskarenz und während deiner Rahmenfrist von 28 Wochen darf keine Versicherungslücke bestehen.

Bildungskarenz nach der Elternkarenz:

Möchtest du die Bildungskarenz nach der Elternkarenz nutzen, ist es entscheidend, dass du seit Frühkarenz bzw. Mutterschutz immer versichert warst und(!) Bezüge erhalten hast. Die 28-wöchige Rahmenfrist bezieht sich allerdings auf die Zeit davor. D.h., VOR der Frühkarenz bzw. VOR dem Mutterschutz musst du zumindest 28 Wochen beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit oder Vollzeit-beschäftigt gewesen sein. Wichtig ist, dass deine Bildungskarenz unmittelbar nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes startet. Zum Beispiel: Endet dein Kinderbetreuungsgeld am 16.08.2024, muss deine Bildungskarenz am 17.08.2024 starten.

Bildungskarenz ohne vorherige Elternkarenz:

Möchtest du die Bildungskarenz ohne vorherige Elternkarenz nutzen, liegen die 28 Wochen der Rahmenfrist direkt vor dem Beginn deiner Bildungskarenz. D.h. 28 Wochen vor dem Beginn deiner Bildungskarenz musst du zumindest 28 Wochen beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit oder Vollzeit-beschäftigt gewesen sein.

In der Regel besteht keine Versicherungslücke.

In den folgenden Fällen kann eine Versicherungslücke auftreten:

  • Fall 1: Wenn du während deiner Elternkarenz nicht jeden Tag mit deinem Kind an derselben Wohnadresse gemeldet bist, erhältst du für die Tage, an denen das der Fall war, kein Kinderbetreuungsgeld. Dadurch entsteht eine Versicherungslücke für diese Tage.
  • Fall 2: Wenn zwischen dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes und dem Beginn deiner Bildungskarenz ein Tag oder mehrere Tage ohne Einkommen liegt, dann entsteht für diese Tage eine Versicherungslücke. Als Einkommen zählt das Wochengeld, das Kinderbetreuungsgeld und Einkommen durch die Arbeit. Info: Es darf zwischen dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes und dem Beginn deiner Bildungskarenz überhaupt kein Tag dazwischen liegen.

Tipp:
Überprüfe ganz einfach, dass bei dir keine Versicherungslücke besteht: Auf dem Versicherungsdatenauszug sind alle deine Versicherungszeiten aufgelistet.

Schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber

Um die Bildungskarenz starten zu können, benötigst du von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Zustimmung. Dafür gibt es ein eigenes Formular. Klicke einfach auf den Button unten, um das Formular herunterzuladen.

AMS-Bescheingigung für den Arbeitgeber

Wir haben zudem eine Ausfüllhilfe für diese AMS-Bescheinigung erstellt. Den Link zur Ausfüllhilfe findest du unterhalb vom Bild.

Hier geht's zur Ausfüllhilfe

Für den Fall, dass du Unterstützung benötigst, ruf uns gerne unter 0676-5530612 an oder nutze unseren kostenlosen Rückrufservice.

Tipp 1:
Sprich so früh wie möglich mit deinem Arbeitgeber über die Bildungskarenz. Ist dein Arbeitgeber dafür offen, lass dir die Bildungskarenz gleich schriftlich bestätigen. Hast du einmal die Unterschrift für die Bildungskarenz, dann kann dir dein Arbeitgeber die Bildungskarenz auch nicht mehr verbieten und du hast gegenüber dem AMS einen Rechtsanspruch darauf.

Tipp 2:
Fülle das Formular selbst aus. Wenn du mit deinem Arbeitgeber über die Bildungskarenz sprichst, dann ist nur mehr die Unterschrift und der Stempel vom Arbeitgeber erforderlich.

Anerkannte Weiterbildung während der Bildungskarenz

Gemäß bestehender Gesetzesbestimmungen, ist es erforderlich, dass du während der Bildungskarenz eine anerkannte Weiterbildung besuchen musst, um Weiterbildungsgeld beziehen zu können.

Eine Weiterbildung wird dann vom AMS anerkannt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 20 Wochenstunden:
    Während deiner Bildungskarenz ist es erforderlich, einen Kurs mit einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden pro Woche zu belegen. Dabei ist es wichtig, dass du 5 Stunden pro Woche am verpflichtenden Online-Seminar auf der Walters eLearning Plattform oder der Walters Apps teilnimmst. Die verbleibenden 15 Wochenstunden können flexibel gelernt werden. Es gibt noch eine Ausnahme: Wenn es in deiner Gemeinde während deiner Bildungskarenz keine Kinderbetreuungsmöglichkeit gibt, kannst du die Weiterbildung auf 16 Wochenstunden reduzieren.
  • Weiterbildungscharakter:
    Das im Kurs Erlernte hat einen Bezug für eine Anwendung bzw. Nutzung in einem Beruf. Diese Anforderung ist sehr weit gefasst und daher kommen fast alle Weiterbildungsmöglichkeiten in Frage, die zumindest 20 Wochenstunden umfassen. Zur Info: Hobbykurse werden nicht genehmigt. Die Online-Kurse von Walters Trainingszentrum weisen alle einen beruflichen Bezug auf. Diese werden genehmigt und Walters Trainingszentrum gibt darauf sogar eine Garantie.
  • Bildungseinrichtung:
    Der Kurs wird von einer offiziellen Bildungseinrichtung abgehalten. Wenn die Bildungseinrichtung das Ö-CERT hat, dann handelt es sich um eine offizielle Bildungseinrichtung. Walters Trainingszentrum ist mit dem Ö-CERT ausgezeichnet: hier klicken

Tipp:
Wenn die Bildungseinrichtung einen guten Ruf beim AMS genießt, dann hast du während der Bildungskarenz eine Ruhe vom AMS. Eines vorweg: wenn du dich für einen Online-Kurs von Walters Trainingszentrum entscheidest, dann hast du eine gute Wahl getroffen.

Für dich (als Mutter oder Vater) ist es das Wichtigste, dass du eine Weiterbildung wählst,

  • die dir einen Mehrwert bringt,
  • deren Kosten gering sind,
  • bei der du genügend Zeit für deine Familie und Kinder hast,
  • bei der du sowohl zeitlich und örtlich unabhängig bist und
  • die vom AMS 100% und garantiert anerkannt wird.

Mit einem eLearning Online-Kurs von Walters Trainingszentrum kannst du all diese Vorteile nutzen. Mache dir selbst gerne ein eigenes Bild über die Online-Kurse zur Bildungskarenz: Hier geht es zur Übersicht der Online-Kurse für die Bildungskarenz von Walters Trainingszentrum.

Bildungskarenz nach Elternkarenz

 

Als Mutter oder Vater steht dir die Möglichkeit offen, die Bildungskarenz direkt im Anschluss an die bezahlte Elternkarenz (d.h. im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld) zu machen.

Diese Möglichkeit ist deshalb gegeben, da im Gesetz explizit festgehalten ist, dass es auf die Zeit VOR dem Mutterschutz bzw. VOR der Frühkarenz ankommt.

Wenn du vor dem Mutterschutz bzw. vor der Frükarenz zumindest die Rahmenfrist erföllst (d.h. 28 Wochen lang entweder Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet hast), dann kannst du die Bildungskarenz nach der bezahlten Elternkarenz in Anspruch nehmen.

Die Bildungskarenz nach der Elternkarenz muss direkt nach dem letzten Tag des Kinderbetreuungsgeld starten. In der Info-Grafik findest du das grafisch dargestellt.

Start der Bildungskarenz ist direkt nach dem letzten Tag des Kinderbetreuungsgeldes

Durch die Bildungskarenz nach der Elternkarenz schaffst du dir umfangreiche Vorteile:

Gesichertes Einkommen: Vom AMS erhältst du während deiner Bildungskarenz monatlich fixe Bezüge in Form des Weiterbildungsgeldes.

Familienzeit: Durch die Bildungskarenz schaffst du dir ausreichend zeitliche Freiräume für deine Familie.

Gesicherte Kinderbetreuung: Mit einer Bildungskarenz stehen dir mehrere Optionen für die Kinderbetreuung offen: Du übernimmst selbst die Kinderbetreuung, denn mit einem Online-Kurs von Walters Trainingszentrum bist du auch dank der Walters App zeitlich und örtlich 100% flexibel. Oder: Viele Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen einen Nachweis von dir, dass du 20 Wochenstunden verhindert bist. Erst dann kann dir ein Platz für die Kinderbetreuung zugesichert werden.

Örtliche Flexibilität: Du bist 100% örtlich flexibel. Dank der Walters App kannst du den Online-Kurs von wo auch immer aus besuchen: von zu Hause aus oder im Ausland.

Zeitliche Flexibilität: Du kannst dir die Online-Lernzeit von 5 Stunden 100% frei einteilen. Entweder 5 Stunden an einem Tag oder auf mehrere Tage verteilt.

Krankenversichert: Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder ohne weitere Kosten über das AMS (bzw. ganz genau über die ÖGK) krankenversichert.

Unfallversichert: Während der Bildungskarenz bist du und deine Kinder ohne weitere Kosten unfallversichert.

Pensionszeitversichert: Während der Bildungskarenz bist du pensionsversichert.

Erhaltung des Arbeitsplatzes: Wenn du die Bildungskarenz nutzt, bleibt dein Arbeitsplatz erhalten und du kannst danach ganz normal wieder zu deinem Arbeitgeber zurückkehren.

Zuverdienstmöglichkeit: Während der Bildungskarenz kannst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Stand: 2024) dazu verdienen, entweder bei der gleichen Firma, bei einer anderen Firma oder, und das ist eine Ausnahme, auch als Selbstständige.

Elternteilzeit: Die Möglichkeit einer Elternteilzeit steht dir weiterhin zur Verfügung. Kontaktiere deinen Arbeitgeber in etwa 3 Monate vor dem Ende deiner Bildungskarenz und kläre die Modalitäten für deinen beruflichen Wiedereinstieg. Dein Kündigungsschutz wird wieder aktiviert.

Auf der anderen Seite gibt es ein überschaubares Risiko:

Fehlender Kündigungsschutz: Ein Kündigungsschutz während der Bildungskarenz existiert nicht. Allerdings: Würde dich dein Arbeitgeber tatsächlich in der Bildungskarenz kündigen, so ist diese Kündigung in der Regel nicht wirksam, da eine solche Kündigung als Motivkündigung angesehen wird. Nur unter folgenden Fällen ist die Kündigung wirksam: dein Arbeitgeber wird insolvent oder die Firma deines Arbeitgebers wird geschlossen.

Formeller Ablauf

 
Befolge diese Schritte, um ganz einfach und sicher zu Deiner Bildungskarenz zu gelangen.

Vor deiner Bildungskarenz

1. Schritt: Hole Dir kostenlos von uns die wichtigsten Infos
Nimm so früh wie möglich Kontakt mit uns auf. Wir geben Dir die relevanten Informationen zur Bildungskarenz, führen Dich durch den gesamten Ablauf und weisen Dich auf Stolperfallen beim AMS hin.

Ruf uns einfach unter 0676 55 30 612 an oder nutze unseren kostenlosen Rückrufservice.

Lies Dir in der Zwischenzeit gerne wertvolle Informationen durch:
2. Schritt: Organisiere Dir die schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber
Fülle die AMS-Bescheinigung aus, verwende dazu gerne unsere Ausfüllhilfe und lass sie von Deinem Arbeitgeber unterzeichnen. Am besten hast Du das unterschriebene Dokument so früh wie möglich in den Händen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Deiner Bildungskarenz. Nimm Dir ein Jahr Zeit für Deine Bildungskarenz. Hier findest du die AMS-Bescheinigung und Ausfüllhilfe:
3. Schritt: Online-Weiterbildung auswählen
Wähle Deinen Online-Kurs im Umfang von 20 bzw. 16 Wochenstunden. Melde Dich einfach über dieses Online-Formular an. Du erhältst von uns anschließend die offizielle Bestätigung mit Stempel per E-Mail. Deine Weiterbildung sollte zeitgleich oder kurz nach Beginn Deiner Bildungskarenz starten. Du hast viele Möglichkeiten für Deine Weiterbildung. Du kannst sogar völlig neue Qualifikationen erwerben.

Sobald Deine Anmeldung bei uns einlangt, kümmert sich ein Team um Deine Termine und Du kannst Dich zurücklehnen. Du wirst rechtzeitig von uns erinnert und wir begleiten Dich Schritt für Schritt bei Deinen Schritten. Dadurch kannst Du Dich voll und ganz auf Deine Familie fokussieren
4. Schritt: Unterlagen beim AMS einreichen
Reiche ca. 2 bis 3 Wochen vor Beginn Deiner Bildungskarenz die erforderlichen Unterlagen ein - bei Deiner zuständigen AMS-Servicestelle oder über Dein eAMS-Konto. Wir unterstützen Dich bei der Antragstellung und stellen Dir zusätzlich kostenlos unsere Bilderbuchanleitung zur Verfügung:
5. Schritt: Bestätigung vom AMS erhalten
Du erhältst vom AMS den Bescheid über Deinen Leistungsanspruch für Deine Bildungskarenz. Die Bearbeitung Deines Antrags kann ein paar Tage oder auch ein paar Wochen in Anspruch nehmen
Geschafft! Deine Bildungskarenz kann starten. Bereit?

Während deiner Bildungskarenz

6. Schritt: Zugangsdaten zur eLearning Plattform erhalten
An Deinem ersten Kurstag erhältst Du von uns die Zugangsdaten zur Walters eLearning Plattform sowie viele weitere Informationen zu Deiner Weiterbildung. Genieße Deine Zeit und hol das Beste für Dich heraus.
7. Schritt: App herunterladen und installieren
Lade Dir die Walters App über den Apple Store bzw. Google Play Store herunter. Die Walters App funktioniert auf Smartphones und Tablets mit Apple- und Android-Betriebssystemen. Wir geben Dir auf folgender Seite einen kleinen Vorgeschmack auf die Walters App.
8. Schritt: Einloggen und Kurs starten
Logge Dich innerhalb von 7 Tagen nach Kursbeginn ein - entweder am PC bzw. Laptop auf die eLearning Plattform oder in die Walters App mit Deinen Zugangsdaten
9. Schritt: Absolviere die Einführung
In den ersten beiden Kurswochen erhältst Du einen hervorragenden Überblick über die Walters eLearning Plattform und die Walters App. Du lernst die Möglichkeiten kennen, um effizient mit uns zu kommunizieren und Dich mit uns auszutauschen
10. Schritt: Arbeite die Module durch
Sobald Du die Einführung erfolgreich abgeschlossen hast, startest Du mit den ersten Inhalten. Denk dran: Die Kurse sind modular aufgebaut. Das bedeutet, dass Du erst ein Modul abschließt, um zum nächsten Modul zu gelangen
Bist Du bereits am Ende Deiner Bildungskarenz, merkst Du, wie die Zeit im Fluge vergeht!

Nach deiner Bildungskarenz

11. Schritt: Erhalte das Zertifikat von Walters Trainingszentrum
Du erhältst am letzten Kurstag oder in den Folgetagen das Zertifikat über deinen Kursabschluss per E-Mail
12. Schritt: Übermittle das Zertifikat an das AMS
Am Ende deines Kurses solltest Du das Zertifikat dem AMS übermitteln

Finanzielles

 
Hier findest Du Informationen zum AMS-Weiterbildungsgeld, zu den Kurskosten, zu unseren Rabattaktionen, zur Zahlungsweise und zu Förderungsmöglichkeiten

AMS-Weiterbildungsgeld

Gesetzlicher Anspruch auf Weiterbildungsgeld
Während Deiner Bildungskarenz steht Dir gesetzlich ein Weiterbildungsgeld zu, das vom AMS monatlich an Dich ausbezahlt wird. Das Weiterbildungsgeld dient zur Deckung Deines Lebensunterhalts und der Kurskosten
Höhe des Weiterbildungsgeldes
Das Weiterbildungsgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Grundbetrag und dem Familienzuschlag. Der Grundbetrag entspricht 55% Deines durchschnittlichen Netto-Gehalts vor(!) Deinem Mutterschutz, inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstiger Zuschläge. Der Familienzuschlag beträgt rund 30 Euro pro Kind im Monat
Bildungsgeldrechner
Mit unserem Bildungsgeldrechner kannst Du selbst ausrechnen, wie hoch Dein monatliches Weiterbildungsgeld ungefähr sein wird

Kurskosten (Selbstbehalt)

Freie Wahl des Selbstbehaltes
Du hast freie Wahl bei den Kurskosten: individueller Selbstbehalt oder pauschaler Selbstbehalt. Der individuelle Selbstbehalt beträgt 18% von Deinem monatlichen Weiterbildungsgeld. Der pauschale Selbstbehalt beläuft sich auf 250 Euro pro Monat, unabhängig davon, wie viel Weiterbildungsgeld Du erhältst
Vorab-Berechnung des Selbstbehalts
Mit unserem Bildungsgeldrechner kannst Du selbst ausrechnen, wie hoch Dein Selbstbehalt ungefähr sein wird und welcher Selbstbehalt für Dich am besten ist
Kostendeckel der Kurskosten
Wenn Du unschlüssig bist, wähle einfach den individuellen Selbstbehalt. Wir rechnen dann beide Varianten durch und Du erhältst den für Dich günstigeren Selbstbehalt bei der Rechnung. So stellen wir sicher, dass Deine Kurskosten so günstigst wie möglich sind

Rabattmöglichkeiten

Rabattcode, um Kurskosten zu reduzieren
Nutze unsere Rabattaktionen, um den Selbstbehalt zu reduzieren. Mit einem gültigen Rabattcode erhältst Du 20 Euro Rabatt pro Monat und die Registrierungskosten von 50 Euro werden Dir ebenfalls erlassen. Ruf uns einfach unter 0676-55 30 612 an, um zu erfahren, ob Dein Rabattcode gültig ist. Anschließ trage den Rabattcode beim Formular zur Kursanmeldung ein
Skonto bei Einmalzahlung
Wenn Du die Kurskosten auf einmal zahlst, erhältst Du einen Skonto von bis zu 30 Euro

Zahlungsweise

Freie Wahl bei der Zahlungsweise
Du hast auch freie Wahl bei der Zahlungsweise: gleich alles auf Einmal oder mittels monatlicher Rate. In beiden Fällen immer erst nach Beginn deiner Bildungskarenz. Zahlst Du alles auf einmal, dann erhältst Du einen Skonto von bis zu 30 Euro. Bei der Zahlung mittels monatliche Rate ist die Rate bis zum 9. jeden Monates zu bezahlen, dabei fallen keine Mehrkosten an. Das AMS überweist bis zum 5. Tag im Monat das Weiterbildunsgeld. So hast Du für die Überweisung der monatlichen Rate genügend Zeit

Förderungen

Walters-Kurse werden österreichweit gefördert
Walters Trainingszentrum ist mit der höchsten Auszeichnung für Bildungsinstitute zertifiziert. Dadurch kommen alle Kurse für Förderungen in Bedracht. Wir haben die derzeit vorhandenen Förderungsmöglichkeiten übersichtlich zusammengefasst

Nun weißt Du bestens Bescheid. Jetzt geht es hier ...

... zur Kursanmeldung

Kostenloser Rückrufservice von Walters Trainingszentrum:

 

Kontakt

 
 
Walters Trainingszentrum
Dr. Hösch GmbH
Unterweißenbach 174, 8330 Feldbach
 

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