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Die Bildungskarenz ist in einem Bundesgesetz mit dem Titel Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, gesetzlich geregelt. Ganz genau sind die Anforderungen, um in Bildungskarenz gehen zu können, in § 11 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes festgehalten: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.“ (Quelle: § 11 Absatz 1 Satz 1 AVRAG)
Manchmal möchten Menschen eine Auszeit von der Arbeit nehmen, um etwas Neues zu lernen oder sich weiterzubilden. Das Gesetz in § 11 Absatz 1 Satz 1 AVRAG erlaubt es ihnen, wenn einerseits ihr Chef es Ihnen erlaubt und andererseits, wenn Mitarbeiter mindestens 6 Monate bereits bei dieser Firma gearbeitet haben. Die Zeit für die Pause, also die Bildungskarenz, kann mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate dauern. Die Bildungskarenz ist wie eine besondere Pause für das Lernen, die Mitarbeiter mit ihrer Firma gemeinsam planen können.
Auch das Weiterbildungsgeld ist in einem Bundesgesetz mit dem Titel Arbeitslosenversicherungsgesetz, kurz AlVG, gesetzlich geregelt. Ganz genau sind die Anforderungen, um in Bildungskarenz gehen zu können, in § 26 Absatz 1 Ziffer 1 dieses Gesetzes festgehalten: „Personen, die eine Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG in Anspruch nehmen und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen, gebührt für die vereinbarte Dauer ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen: Bei einer Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG muss die Teilnahme an einer im Wesentlichen der Dauer der Bildungskarenz entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen werden. Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, mindestens 16 Wochenstunden betragen.“
Menschen, die in Bildungskarenz gehen, können Geld vom AMS erhalten, wenn sie bestimmte Regeln befolgen. Dieses Geld nennt man „Weiterbildungsgeld“, und es ist so hoch wie das Geld, das man normalerweise bekommt, wenn man arbeitslos ist. Aber es gibt bestimmte Bedingungen, die man erfüllen muss, um dieses Geld zu bekommen: Diese Menschen müssen nachweisen, dass sie wirklich an einer Weiterbildung teilnehmen, die so lange dauert wie die Bildungskarenz. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen, es sei denn, sie kümmern sich um kleine Kinder, dann müssen es mindestens 16 Stunden pro Woche sein. Wenn sie diese Regeln befolgen, bekommen sie das Geld.
Diese Regel ist in § 26 Absatz 1 Ziffer 1 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz festgehalten: „[...] Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht [...]“ Das bedeutet, wenn es für deine Kinder unter 7 Jahren über einen längeren Zeitraum keine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht, kannst du einen Kurs mit 16 Wochenstunden nehmen. ABER: Leider ist der Begriff „längere Betreuungsmöglichkeit“ im Gesetz nicht eindeutig definiert. Die meisten AMS Geschäftsstellen meinen daher, dass du nur dann die 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen kannst, wenn während deiner 12-monatigen Bildungskarenz es mindestens 11 Monate lang keine Kinderbetreuungsmöglichkeit gibt. Um unnötige Herausforderungen zu vermeiden, empfehlen wir, einfach unsere Kurse mit 20 Wochenstunden zu belegen.
Zur Beurteilung gibt es klare Richtlinien. Der Dr. Klaus Mayr hat im Gesetzeskommentar zu § 11 AVARG unter anderem folgende Weiterbildungen angeführt, die für eine Bildungskarenz in Frage kommen (vgl. dazu Mayr, Arbeitsrecht § 11 AVRAG:
Das AMS kann die Regeln für die Bildungskarenz bzw. das Weiterbildungsgeld nicht ändern, weil die Bildungskarenz und das Weiterbildungsgeld jeweils in einem separaten Bundesgesetz geregelt sind. Das AMS selbst muss sich an diese Gesetze halten.
In Österreich kann ein Bundesgesetz nur vom österreichischen Parlament geändert werden, und zwar vom Nationalrat bestehend aus 183 Nationalratsabgeordnete und vom Bundesrat bestehend aus 60 Bundesratsmitglieder. In Österreich erfolgt die Bundesgesetzgebung durch einen mehrstufigen Prozess und dauert in der Regel 9 bis 12 Monate. Sowohl Nationalrat als auch Bundesrat müssen zustimmen, damit ein Gesetz gültig wird. Hier ist eine vereinfachte Erklärung:
Ja, das ist möglich und sogar sehr beliebt. Damit das funktioniert, muss die Bildungskarenz unmittelbar nach der Elternkarenz beginnen, d.h. gleich am nächsten Tag. Mit dem mobilen Online eLearning Kurs von Walters Trainingszentrum bist du zeitlich und örtlich komplett flexibel, um bei Deinem Goldschatz zu bleiben. Du kannst mit der Bildungskarenz die Babypause um ein weiteres Jahr verlängern.
Wichtig für Mütter: Im Schaltjahr 2024 unbedingt auf das richtige Startdatum achten. Der Beginn deiner Bildungskarenz ist stets der Folgetag nach dem letzten Tag, an dem du Kinderbetreuungsgeld beziehst, unabhängig davon ob du das einkommensanhängige oder pauschalierte Kinderbetreuungsgeld beziehst. Frage am besten telefonisch bei deiner Versicherung (z.B. ÖGK, PVA) nach, wie lange du das Kinderbetreuungsgeld bekommen wirst.
Beispiel zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld mit Geburt vor dem 01.03.2023:
Deine Bildungskarenz muss stets am Folgetag nach dem letzten Tag deines Kinderbetreuungsgeldes starten. Wenn die Geburt deines Kindes vor dem 01.03.2023 war, dann endet dein Kinderbetreuungsgeld in der Regel einen Tag vor dem 1. Geburtstag und deine Bildungskarenz startet am 1. Geburtstag. Die Versicherung zahlt dir nämlich stets bis max. 365 Tage nach der Geburt das Kinderbetreuungsgeld aus. In der Regel bekommst du daher bis einen Tag vor dem 1. Geburtstag das letztes Mal Kinderbetreuungsgeld. Wurde dein Kind bspw. am 25.02.2023 geboren, dann bekommst du bis zum 24.02.2024 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das sind 365 Tage nach der Geburt. Deine Bildungskarenz muss dann am 25.02.2024 starten -> Bildungskarenz von 25.02.2024 bis 24.02.2025.
Beispiel zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld mit Geburt nach dem 01.03.2023:
Deine Bildungskarenz muss stets am Folgetag nach dem letzten Tag deines Kinderbetreuungsgeldes starten. Wenn die Geburt deines Kindes nach dem 01.03.2023 war, dann endet dein Kinderbetreuungsgeld in der Regel zwei Tage vor dem 1. Geburtstag, da wir im Jahr 2024 ein Schaltjahr haben und es einen zusätzlichen Tag im Jahr 2024 gibt, nämlich den 29.02.2024. Du startest daher deine Bildungskarenz einen Tag vor dem 1. Geburtstag. Wurde dein Kind bspw. am 07.03.2024 geboren, dann bekommst du bis zum 05.03.2024 Kinderbetreuungsgeld (also 2 Tage vor dem 1. Geburtstag, bis dahin sind es 365 Tage nach der Geburt). Deine Bildungskarenz muss dann am 06.03.2024 starten -> Bildungskarenz von 06.03.2024 bis 05.03.2025.
Beispiel zum pauschalierten Kinderbetreuungsgeld:
Schaue am besten auf dem Dokument deiner Versicherung nach, wie lange du Kinderbetreuungsgeld beziehen wirst. Am Folgetag muss dann deine Bildungskarenz starten. Beispiel: Dein Kind wurde am 17.04.2022 geboren und du erhältst bis zum 15.04.2024 das pauschalierte Kinderbetreuungsgeld. Deine Bildungskarenz muss daher am 16.04.2024 starten -> Bildungskarenz von 16.04.2024 bis 15.04.2025
Ja, die Bildungskarenz kannst du nach jeder Variante des Kinderbetreuungsgeldes in Anspruch nehmen, d.h. die Bildungskarenz ist beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und beim Kinderbetreuungsgeld-Konto möglich.
Ja, du kannst völlig unabhängig davon in die Bildungskarenz wechseln. Es ist nämlich völlig egal, ob der Papa in Elternkarenz ist (oder war) und Kinderbetreuungsgeld bezieht (oder bezogen hat). Es ist auch möglich, dass du in Bildungskarenz bist, während der Papa in Elternkarenz ist.
Mit dem eLearning Kurs bei Walters Trainingszentrum bist du 100% flexibel im Lernen: Ort, Zeitpunkt, Dauer und Lerngeschwindigkeit kannst du selbst wählen. Mamis haben dadurch den unschätzbaren Vorteil, genau dann zu lernen, wann es ihr Baby erlaubt. Deinen Kursstart kannst du ebenso völlig frei wählen.
Nein, bitte nicht. Nutze einfach die Bildungskarenz. Du erhältst in dieser Zeit sogar ein Weiterbildungsgeld und kannst von zu Hause aus den eLearning Kurs von Walters Trainingszentrum besuchen.
Du musst durchgehend 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt (gewesen) sein. Wenn Du aktuell auf Elternkarenz bist, musst du vor der Elternkarenz durchgehend 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber gewesen sein. Wichtig ist, dass zwischen der bezahlten Kinderbetreuungszeit und der Bildungskarenz keine Tag dazwischen liegt. Für die Bildungskarenz benötigst Du eine Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber.
Ja, für die Bildungskarenz soll Dir dein Arbeitgeber die AMS-Bescheinigung unterschreiben. In der Regel erhältst du diese nach einem freundlichen Gespräch mit deinem Chef.
Es wird vorgeschrieben, dass der Kurs eine wöchentliche Lernzeit von 20 Stunden benötigt. Wird der Kurs als Online-Kurs absolviert, dann gelten zwei zusätzliche Anforderungen: Zum einen musst Du jede Woche 5 Stunden online sein und die Kursmodule durcharbeiten. Diese Online-Zeiten müssen wir als Bildungsinstitut überprüfen. D.h. Sei pflichtbewusst und erfülle diese 5 Stunden jede Woche. Mit der Walters App wirst Du regelmäßig an die 5 Stunden Online-Zeit erinnert. Die zweite Anforderung ist, dass Du die im Schulungsplan vorgeschriebenen Kursmodule in der definierten Reihenfolge absolviert. Diesen Kursfortschritt müssen wir als Bildungsinstitut überprüfen. Der Walters eLearning Kurs erfüllt alles diese Voraussetzungen.
Hier gibt es einen Unterschied. Vertragsbedienstete dürfen in die Bildungskarenz wechseln, Beamte leider nicht.
Ja und Nein. Gegenüber deinem Arbeitgeber hast du keinen gesetzlichen Anspruch. D.h. dein Arbeitgeber muss freiwillig deiner Bildungskarenz zustimmen. Dazu gibt es ein eigenes Formular. Hier klicken. Sobald dein Arbeitgeber dir die Bildungskarenz ermöglicht und du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, hast du jedenfalls gegenüber dem AMS einen Rechtsanspruch auf Genehmigung deiner Bildungskarenz und des Weiterbildungsgeldes.
Du kannst 12 Monate Bildungskarenz beanspruchen. Der eLearning Kurs von Walters Trainingszentrum ist genau für diesen Zeitraum ausgelegt und erfüllt die AMS Anforderungen.
Ja, auch das ist möglich. Der eLearning Kurs von Walters Trainingszentrum ist modular aufgebaut und du darfst selbst wählen, welche Kursteile du absolvieren möchtest.
Das AMS hat für die Bildungskarenz ein eigenes Formular mit dem Titel „Bescheinigung zum Nachweis einer vereinbarten Bildungskarenz nach § 11 AVRAG” zur Verfügung gestellt. Wir haben Dir dieses Formular auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung gestellt (hier klicken). Auch das AMS kann Dir das Formular schicken.
Hole Dir so früh wie möglich die Bestätigung von Deinem Arbeitgeber. Hat Dir Dein Arbeitgeber die Bildungskarenz bestätigt, so ist es fast unmöglich, dass er diese wieder zurücknimmt.
Diese Bestätigung speicherst Du Dir auf Deinem Computer ab. Nur das AMS benötigt diese Bestätigung des Arbeitgebers, wenn Du die Dokumente für Deine Bildungskarenz dort einreichst.
Sobald du die Unterschrift von Deinem Arbeitgeber hast, melde Dich für einen unserer Online-Kurse zur Bildungskarenz auf der Homepage von Walters Trainingszentrum an. Wir bieten mehrere Kurse für die Bildungskarenz an. Wenn du dich für einen Kurs entscheidest, dann hast du auch Zugriff auf die anderen Online-Kurse (ohne weitere Kosten). Hier klicken und Du gelangst zur Anmeldeseite.
Alle eLearning Online-Kurse von Walters Trainingszentrum erfüllen die Voraussetzungen als passende Kurse für Deine Bildungskarenz. Zahlreiche Mamas haben bereits mit unseren Kursen die Bildungskarenz absolviert. Bis dato wurde jede Bildungskarenz mit den Online-Kurse von Walters Trainingszentrum vom AMS bewilligt!
Alle eLearning Online-Kurse von Walters Trainingszentrum erfüllen die Voraussetzungen als passende Kurse für Deine Bildungskarenz. Zahlreiche Mamas haben bereits mit unseren Kursen die Bildungskarenz absolviert. Bis dato wurde jede Bildungskarenz mit den Online-Kurse von Walters Trainingszentrum vom AMS bewilligt!
Sobald Du die Anmeldung abgeschickt hast, erhältst Du ein E-Mail von uns mit Deinen Anmelde-informationen. Du bekommst von uns frühzeitig die Anmeldebestätigung per E-Mail zugeschickt. Falls Dein Kurs allerdings innerhalb der nächsten 3 Wochen startet, dann wähle bei der Anmeldung unbedingt aus, dass Du die Bestätigung „Super schnell“ benötigst. Du erhältst dann innerhalb von maximal 2 Werktagen die Anmeldebestätigung. Solltest Du die Bestätigung noch früher benötigen, dann kontaktiere uns einfach telefonisch.
Du erhältst bei Kursbeginn von uns die Zugangsdaten zur eLearning Plattform zugeschickt. Danach kannst Du gleich loslegen.
Nutze am besten den Bildungsgeldrechner von Walters Trainingszentrum auf der Homepage und rechne Dir aus, wie hoch Dein Weiterbildungsgeld in etwa sein wird (hier klicken). Du erfährst dann auch gleich, welche Zahlungsvariante für Dich am günstigsten ist. Kontaktiere gerne Deine AMS Betreuerin für eine genauere Berechnung. In der Regel kann Dir das AMS bereits vor Beginn Deiner Bildungskarenz mitteilen, wie viel Weiterbildungsgeld Du erhalten wirst.
Deinen Selbstbehalt darfst du frei wählen. Entweder den individuellen Selbstbehalt mit max. 18% vom Weiterbildungsgeld oder den pauschalen Selbstbehalt mit max. 250 Euro, unabhängig vom Weiterbildungsgeld.
Als Faustregel gilt: wenn du weniger als 1.400 Euro Weiterbildungsgeld erhältst, dann ist der individuelle Selbstbehalt für dich vorteilhafter, weil der Selbstbehalt nur ein kleiner Prozentsatz vom Weiterbildungsgeld ausmacht. Wenn du mehr als 1.400 Euro Weiterbildungsgeld erhältst, dann ist der pauschale Selbstbehalt für dich vorteilhafter. Nutze den Bildungsgeldrechnung von Walters Trainingszentrum und berechne selbst, welcher Selbstbehalt für dich vorteilhafter ist. Hier klicken.
Als Notlösung kannst du folgende Faustregel verwenden: Hast Du mehr als 2.000 Euro netto vor Deiner Mutterschutz-Zeit verdient, wähle den pauschalen Selbstbehalt. Hast Du weniger als 2.000 Euro netto vor Deiner Mutterschutz-Zeit verdient, wähle den individuellen Selbstbehalt.
Du hast die Möglichkeit, den gesamten Selbstbehalt des Kurses auf einmal vor Kursbeginn zu bezahlen oder den Selbstbehalt in monatlichen Raten stets bis zum 9ten des Monats zu bezahlen. Bei der monatlichen Zahlungsweise fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wenn Du allerdings alles auf einmal zahlst, erhältst Du einen zusätzlichen Rabatt.
Das AMS überweist Dir in der Regel Dein Weiterbildungsgeld bis zum 5ten des Monats. Du hast dann genügend Zeit, den Selbstbehalt (d.h. die Kurskosten) zu überweisen. Dadurch kannst Du auch ganz entspannt die Bildungskarenz absolvieren. Am besten Du richtest Dir einen Dauerauftrag ein.
Ja, Walters Trainingszentrum bietet laufend Rabattaktionen an. Bei der Online-Anmeldung siehst du gleich, welche Rabatte es gibt. Hier geht es zur Online-Anmeldung.
Du kannst deinen Antrag auf Bildungskarenz entweder persönlich oder schnell und bequem online einreichen. Die Walters Berater erklären dir Schritt für Schritt, was du tun musst. Hier klicken, um die Schritt für Schritt Anleitung herunterzuladen
Deinen Antrag auf Bildungskarenz reichst du frühestens 3 Wochen vor Beginn bzw. allerspätestens einen Tag vor der Bildungskarenz bei deiner zuständigen AMS-Servicestelle oder über dein eAMS-Konto ein.
Der Kurs erfüllt alle Anforderungen und wird vom AMS bewilligt. Der eLearning Kurs von Walters Trainingszentrum ist speziell für die Bildungskarenz ausgelegt. Bis dato wurde jede Bildungskarenz mit unseren Kursen genehmigt. Sollte der unwahrscheinlichen Fall eintreten, dass Deine Bildungskarenz mit diesem Kurs nicht genehmigt wird, dann hast du keine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Walters Trainingszentrum. Du kannst den Kurs nämlich auch nach Kursbeginn kostenlos stornieren, wenn das AMS deine Bildungskarenz ablehnt. Schicke einfach den Ablehnungsbescheid per E-Mail zu.
Du hast keine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Walters Trainingszentrum. Du kannst den Kurs nämlich auch nach Kursbeginn kostenlos stornieren, wenn das AMS deine Bildungskarenz ablehnt. Schicke einfach den Ablehnungsbescheid per E-Mail zu.
Nein. Wenn du Anspruch auf Elternteilzeit hast, bleibt dieser Anspruch auch nach der Bildungskarenz aufrecht. Teile deinem Arbeitgeber mindestens 3 Monate vor dem Ende der Bildungskarenz die Informationen zu deiner Elternteilzeit schriftlich mit.
Ein Mutterschutz während der Bildungskarenz unterbricht deine Bildungskarenz. Deine nicht verbrauchten Bildungskarenz-Monate bleiben dir erhalten und du kannst diese nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes aufbrauchen.
Sobald Du eine offizielle Bestätigung von Deinem Arzt über Deine Schwangerschaft hast, schicke diese an das AMS, Deinen Arbeitgeber und an uns. Das AMS teilt Dir in weiterer Folge mit, dass Deine Bildungskarenz einen Tag vor Deiner Mutterschutz-Zeit unterbrochen wird. Dein Arbeitgeber notiert die Mutterschutz-Zeit von Dir ebenso. Walters Trainingszentrum unterbricht ebenso Deinen Kurs einen Tag vor Deiner Mutterschutz-Zeit. Deine verbleibenden Kursmonate darfst Du später ohne weitere Kosten nachholen
Ja, du bist über das AMS unfall-, pensions- und krankenversichert.
Ja, ohne weiteres. Das AMS erwartet, dass der Kurs in einem Zeitfenster von einer Woche vor Beginn und einer Woche nach Beginn der Bildungskarenz startet.
Deine Bildungskarenz ist für Ihren Arbeitgeber vollkommen kostenfrei. Er spart Geld und bekommt dich am Ende höher qualifiziert zuruück.
Nein, du musst nicht beim AMS regelmäßig vorsprechen.
Ja, das darfst du. Neben der Bildungskarenz darfst du arbeiten und bis zu Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85 (Stand: 2022) zusätzlich dazu verdienen.
Ja, das ist auch möglich. Du kannst bei einem anderen Arbeitgeber bis zur Geringfügigkeitsgrenze von € 485,85 (Stand: 2022) zusätzlich dazu verdienen.